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   BPatG, 19.10.2004 - 33 W (pat) 203/02   

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BPatG, 19.10.2004 - 33 W (pat) 203/02 (https://dejure.org/2004,30342)
BPatG, Entscheidung vom 19.10.2004 - 33 W (pat) 203/02 (https://dejure.org/2004,30342)
BPatG, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 33 W (pat) 203/02 (https://dejure.org/2004,30342)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 33 W (pat) 203/02
    Dabei ist von einer Wechselwirkung der maßgeblichen Faktoren der Warenidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in dem Sinne auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren bzw. der Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken und/oder eine entsprechende Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aufgewogen wird und umgekehrt (st.Rspr. BGH GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; zuletzt GRUR 2004, 775 - Euro 2000; GRUR 2004, 783 - NEURO-VIBOLEX/NEURO - FIBRAFLEX).

    Diese Erfahrungssätze sind aber weder isoliert zu betrachten noch verallgemeinernd oder schematisch anzuwenden, sondern im Hinblick auf die klangliche (bzw. bildliche) Auswirkung der Abweichung auf den Gesamteindruck zu prüfen und entsprechend zu gewichten (vgl. Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl., § 9 Rdn. 184, 192 f; BGH GRUR 2004, 783 = WRP 2004, 1043, 1046 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX m.w.N.).

    Denn bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr ist grundsätzlich mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Zeichen als auf die Unterschiede abzustellen (st.Rspr. BGH GRUR 1998, 924, 925 - salvent/Salventerol m.w.N.; GRUR 2003, 1044, 1046 - Kelly; WRP 2004 1043, 1045 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 33 W (pat) 203/02
    Dabei ist von einer Wechselwirkung der maßgeblichen Faktoren der Warenidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in dem Sinne auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren bzw. der Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken und/oder eine entsprechende Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aufgewogen wird und umgekehrt (st.Rspr. BGH GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; zuletzt GRUR 2004, 775 - Euro 2000; GRUR 2004, 783 - NEURO-VIBOLEX/NEURO - FIBRAFLEX).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 33 W (pat) 203/02
    Dabei ist von einer Wechselwirkung der maßgeblichen Faktoren der Warenidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in dem Sinne auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren bzw. der Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken und/oder eine entsprechende Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aufgewogen wird und umgekehrt (st.Rspr. BGH GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; zuletzt GRUR 2004, 775 - Euro 2000; GRUR 2004, 783 - NEURO-VIBOLEX/NEURO - FIBRAFLEX).
  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 33 W (pat) 203/02
    Denn bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr ist grundsätzlich mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Zeichen als auf die Unterschiede abzustellen (st.Rspr. BGH GRUR 1998, 924, 925 - salvent/Salventerol m.w.N.; GRUR 2003, 1044, 1046 - Kelly; WRP 2004 1043, 1045 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 24.06.1982 - I ZR 62/80

    Verwechslungsgefahr bei Benutzung von Warenzeichen für identische Produkte

    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 33 W (pat) 203/02
    Bei weitgehenden Übereinstimmungen im übrigen kann eine alleinige Abweichung am Wortanfang die Verwechslungsgefahr in der Regel nicht ausschließen (vgl. BGH GRUR 1974, 30, 31 - Erotex/Protex; GRUR 1982, 611, 613 - Prodont; BPatGE 6, 247 - Kawoti/Sarotti; GRUR 1996, 496, 499 - PARK/LARK; GRUR 1997, 287, 289 - INTECTA/tecta; Mitt.
  • BGH, 02.02.1973 - I ZR 81/71

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs bezüglich der Verwendung des Wortes

    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 33 W (pat) 203/02
    Bei weitgehenden Übereinstimmungen im übrigen kann eine alleinige Abweichung am Wortanfang die Verwechslungsgefahr in der Regel nicht ausschließen (vgl. BGH GRUR 1974, 30, 31 - Erotex/Protex; GRUR 1982, 611, 613 - Prodont; BPatGE 6, 247 - Kawoti/Sarotti; GRUR 1996, 496, 499 - PARK/LARK; GRUR 1997, 287, 289 - INTECTA/tecta; Mitt.
  • BPatG, 03.07.1996 - 26 W (pat) 174/94
    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 33 W (pat) 203/02
    Bei weitgehenden Übereinstimmungen im übrigen kann eine alleinige Abweichung am Wortanfang die Verwechslungsgefahr in der Regel nicht ausschließen (vgl. BGH GRUR 1974, 30, 31 - Erotex/Protex; GRUR 1982, 611, 613 - Prodont; BPatGE 6, 247 - Kawoti/Sarotti; GRUR 1996, 496, 499 - PARK/LARK; GRUR 1997, 287, 289 - INTECTA/tecta; Mitt.
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